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   LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04   

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https://dejure.org/2005,8007
LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04 (https://dejure.org/2005,8007)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.02.2005 - 27 O 877/04 (https://dejure.org/2005,8007)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 27 O 877/04 (https://dejure.org/2005,8007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein "Schmerzensgeld" im Rechtsstreit Anders ./. Bohlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldentschädigung wegen einer unzulässigen Buchpassage; Das Popmusikduo "Modern Talking"; Ansprüche von Thomas Anders gegen Dieter Bohlen; Das Buch "Hinter den Kulissen"; Äußerungen Dieter Bohlens in der Johannes B. Kerner Show; Anspruch auf Schadensersatz wegen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Modern Talking

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Schmerzensgeld für Thomas Anders gegen Dieter Bohlen u.a.

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Thomas Anders muss in Streit mit Dieter Bohlen Niederlage hinnehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen einer Persönlichkeitsverletzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 693
  • NJW-RR 2006, 1296 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 363 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 365 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03

    Dieter Bohlen muss in Streit mit Thomas Anders weitere Niederlage hinnehmen

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Der Kläger hat die Beklagten erfolgreich vor der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im Haupsacheverfahren (27 O 872/03 und 27 O 873/03) auf Unterlassung in Anspruch genommen.
  • OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81

    Schmerzensgeld wegen Verletzung der Ehre; Schmerzensgeld wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Nicht außer Acht gelassen werden darf hier, dass der Kläger als Künstler der Unterhaltungsbranche anders als ein Normalbürger in der Regel die Publizität in den Medien sucht und bis zu einem gewissen Grad die dadurch mit oder ohne sein Zutun gelegentlich einhergehenden negativen Begleiterscheinungen hinzunehmen bereit ist (hierzu OLG Stuttgart NJW 1981, 2817, 2818 m.w.N.).
  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • OLG Köln, 23.03.1982 - 15 U 113/81

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen falscher Berichterstattung einer

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Die "Unterhaltungsöffentlichkeit" ist gewissermaßen gewöhnt an zuspitzende und übertreibende Berichte in der Unterhaltungspresse und wertet diese auch so wie sie zu verstehen sind, als überpointierte Personality-Geschichten, die sich von den in wohlabgewogener Sprache verfassten Berichten aus Politik, Wirtschaft und Kultur unterscheiden (so OLG Köln AfP 1982, 181, 182 m.w.N.).
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